Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jedem Angebot von Inkfactory zur Anwendung. Gültigkeit: ab April 2022. Inkfactory behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Bei einem Vertragsabschluss gelten ausschliesslich die AGB der zu diesem Zeitpunkt gültigen Fassung.
Vertragsabschluss
Mit Personen unter 18 Jahren werden keine Verträge abgeschlossen.
Die Angebote von Inkfactory sind unverbindlich. Ein Vertrag zur Fertigung eines Tattoos kommt zustande, wenn der Kunde den Entwurf für das Tattoo in Auftrag gibt. Die Beauftragung ist durch die Zahlung einer Anzahlung seitens des Kunden nachgewiesen. Inkfactory behält sich vor, einen Auftrag und eine Zusammenarbeit mit dem Kunden abzulehnen.
Preise und Zahlungsbedingungen
Tattoo-Designentwicklung wird nach Stundenaufwand abgerechnet. Der Betrag wird fällig, wenn der Auftrag für einen Entwurf erfolgt. Zahlungen sind nach jeder Tattoo-Session bar zu begleichen. Für die Reservation des Tattoo-Termins verlangt Inkfactory eine Vorauszahlung, die als Sicherheit dient und dem Gesamtpreis angerechnet wird.
Hygiene
Inkfactory setzt auf höchste Hygiene-Standards, bezieht seine Produkte vom Schweizer Tattoo Supplier und benutzt ausschliesslich Einweg-Materialien. Inkfactory ist beim Kantonalen Labor Bern angemeldet und untersteht den amtlichen Kontrollen.
Die Richtlinien für eine gute und sichere Arbeitspraxis werden befolgt und mit grösster Achtsamkeit und Genauigkeit eingehalten. Inkfactory unternimmt alles, um die Kundensicherheit sach- und fachgerecht zu gewährleisten. Alle aufgelisteten Punkte im Anmeldungsformular (Vertrag zwischen Kunden und Inkfactory) werden vor dem Tätowieren sorgfältig geprüft sowie Risiken und Tattoopflege erklärt. Es ist Pflicht, die eigene Gesundheit und die des Kunden zu schützen, Kreuzkontaminationen und Infektionen (Keimübertragung) zu verhindern und sämtliche Arbeitsschritte zu gewährleisten, dass die Übertragung von Infektionen ausgeschlossen wird. Inkfactory untersteht einer Selbstkontrollpflicht und sorgt mit besten Wissen und Gewissen für sichere Arbeitsprozesse.
Wahrheitsgetreue Angaben und Informationspflicht
Der Kunde verpflichtet sich, seine Angaben wahrheitsgetreu zu machen. Verletzt der Kunde diese Pflicht und macht insbesondere falsche Angaben, die das Ergebnis der Arbeit oder die Gesundheit der Parteien gefährden könnten, gibt das Inkfactory die Möglichkeit, sofort vom Vertrag zurückzutreten und die vom Kunden geleistete Anzahlung, ohne weitere Gegenleistung, einzubehalten. Hat Inkfactory das Werk bereits begonnen, kann der gesamte vereinbarte Betrag angefordert werden, ohne das Werk vollenden zu müssen.
Sollten Informationen vorenthalten werden, die zur gesundheitlichen oder gar lebensbedrohlichen Gefährdung des Kunden oder des Studiopersonals führen, können rechtliche Schritte eingeleitet werden (Richtlinie BLV). Die Tätowierung stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und somit eine Körperverletzung dar. Durch Einverständnis des Kunden für die Tätowierung entfällt die Rechtswidrigkeit.
Widerrufsrecht und Termine
Vereinbarte Termine per Telefon, per Mail oder persönlich vor Ort sind verbindlich. Sollte es dem Kunden nicht
möglich sein, einen vereinbarten Termin aus irgendeinem Grund wahrnehmen zu können, muss dieser denselben mindestens 48 Stunden im Voraus absagen. Wird diese Frist nicht eingehalten, so kann Inkfactory den geleisteten Vorschuss ohne Gegenleistung einbehalten. Zudem kann die Anzahlung einbehalten oder der vereinbarte Termin vollumfänglich in Rechnung gestellt werden, wenn der Kunde zum Zeitpunkt des Termins unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht und so das Tätowieren nicht möglich ist.
Pflegeanleitung
Der Kunde verpflichtet sich, der Pflegeanleitung von Inkfactory zu folgen. Jede Beschädigung von Gewebe ist eine Verletzung und lösteine natürliche Entzündungsreaktion aus, daher muss ein frisch gestochenes Tattoo wie eine Wunde behandelt werden. Drogen, Alkohol und Nikotin haben einen schlechten Einfluss auf die körperliche Gesamtkonstitution und damit wirkt sich deren Einnahme auf den Heilungsprozess negativ aus. Nach dem Tätowieren sollten die ersten 30 Tage direkte Sonneneinstrahlung, Solariumgänge, Kontakt mit Chlor- oder Salzwasser vermieden werden. Die tätowierte Stelle sollte so steril wie möglich gehalten werden. Ausbesserungen, die durch eigenes Verschulden notwendig geworden sind, werden kostenpflichtig ausgeführt.
Bild-, Video- und Audio-Aufnahmen
Ohne ausdrückliches Einverständnis von Inkfactory dürfen in sämtlichen Räumlichkeiten des Studios keine Bild-, Video- oder Audio-Aufnahmen gemacht werden.
Datenschutz
Inkfactory bearbeitet die Daten, die der Kunde bei der Anmeldung oder bei anderen Gegebenheiten (z.B. Events) gibt, oder die Inkfactory in diesem Zusammenhang über den Kunden erhalten oder früher von ihm erhalten hat, mit grösster Sorgfalt und entsprechend den Regeln des schweizerischen Datenschutzes.
Haftungsausschluss
Jegliche Haftung wird, soweit es nach dem Gesetz möglich ist, wegbedungen. Insbesondere lehnt Inkfactory jegliche Haftung ab, wenn der Kunde in vertragswidriger Weise seinerseits Pflichten verletzt, insbesondere, wenn er die Bestimmungen auf der Pflegeanleitung nicht befolgt. Jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit trägt ein Gesundheitsrisiko mit sich. Mit dem Auftrag willigt der Kunde einer Körperverletzung ein und trägt dafür selbst die Verantwortung. Die Sorge und Pflege obliegt dem Kunden.
Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit Inkfactory ist Schweizer Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist Bern.